Kosten

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Um eine klare Kostentransparenz zu ermöglichen rechnen wir in der Regel nach dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) ab. Die Gebühren errechnen sich hier in den meisten Fällen nach dem Streitwert. In seltenen Fällen oder in Angelegenheiten, bei denen der Streitwert nicht einfach zu bestimmen ist, schließen wir mit Ihnen eine gesonderte Honorarvereinbarung. Hierbei kommen wir Ihnen gerne so weit wie möglich entgegen und sind bereit das Honorar nach Ihren Wünschen, beispielsweise nach Stundensatz, einer pauschalen Vergütung oder nach einem bestimmten Prozentsatz zu vereinbaren.

Sollten Sie nicht über die finanziellen Möglichkeiten für eine gerichtliche Vertretung verfügen, so besteht die Möglichkeit für Sie, Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe zu beantragen.

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