Nebenklage, Opferschutz

Viele befürchten es, manche denken es treffe sie nie, doch niemand ist davor sicher, Opfer einer Straftat zu werden. Bereits das Wort „Opfer“ kann für viele diskreditierend sein. Möchte doch keiner diese Bezeichnung mit sich selbst verbinden, denn Opfer bedeutet Hilflosigkeit und Ausgeliefert sein.

Ist es dann einmal geschehen, verändert sich für die Betroffenen, natürlich abhängig von Art und Schwere der Tat, einiges im Leben. Bereits kleinere Vergehen, wie eine Beleidigung, der Diebstahl einer Jacke oder ein Spendenbetrüger, frustrieren und verärgern den Betroffenen enorm, wobei dies nur Harmlosigkeiten sind im Vergleich zu Verbrechen, wie z.B. der schweren Körperverletzung, Mord, Vergewaltigung, Geiselnahmen und Raubüberfällen, oder auch Betrügereien, bei denen das gesamte Vermögen verloren geht und dadurch die wirtschaftliche Existenz bedroht wird.

Das Durchleiden der Straftat ist für die Betroffenen bereits schwer genug, doch danach ist die Belastung noch lange nicht vorbei. Zwar ist es für viele bereits eine Erleichterung, wenn der Täter von der Polizei gefasst wird, aber damit ist es noch nicht getan. Es folgt vielmehr ein nicht selten anstrengender Prozess, bei dem der Betroffene häufig ebenfalls vor Gericht aussagen muss.

Früher war der Betroffene nur ein Beweismittel für die Staatsanwaltschaft und als Prozessbeteiligter gleichsam nicht richtig anerkannt. Ihm stand nur eine Passivrolle zu, den Prozess konnte er allenfalls durch seine Aussage beeinflussen.

Bei einem solchen Vorgehen kommt sich der Betroffene nicht selten erneut wie ein Opfer vor. Die Straftat kann nicht ungeschehen gemacht werden und es ist auch nicht stets eine schwere Bestrafung des Täters das Ziel der Betroffenen, sondern oft die Wiedererlangung seiner menschlichen Würde, die ihm oder ihr durch die Straftat genommen wurde.

Eine solche Möglichkeit bietet gerade der Prozess. Hier darf der Betroffene nicht ein zweites Mal zum Opfer werden, sondern soll aktiv an dem Verfahren beteiligt werden, um den Ausgang mitgestalten zu können. Denn schließlich wurden durch die Straftat auch seine persönlichen Rechte und nicht nur die staatlichen Gesetze verletzt. Die Konfrontation mit dem Täter auf Augenhöhe kann bereits eine Genugtuung bewirken.

Daher steht es in den meisten Fällen den Verletzten zu, am Verfahren als Nebenkläger teilzunehmen. Um ihre Rechte bestmöglichst zu vertreten, dürfen sich Nebenkläger auch von einem Rechtsanwalt vertreten lassen. Bei einigen schweren Verbrechen wird den Verletzten sogar ein Rechtsanwalt beigeordnet.

Zudem besteht die Möglichkeit, während eines Strafverfahrens bereits Schmerzensgeldansprüche für das durchlittene Unrecht zu geltend zu machen. Auch insoweit ist der sofortige Beistand durch einen Rechtsanwalt vorteilhaft.

Da sich die Staatsanwaltschaft als Behörde „neutral“ zu den Vorgängen geben muss, kann sie nicht gleichzeitig die Interessen der Verletzten vertreten und Ihnen auch keinen Rechtsrat erteilen. Daher ist die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts ratsam, um nicht beim Prozess hilflos und ahnungslos aufzutreten.

Die Vertretung von Nebenklägern ist einer der Schwerpunkte unserer Kanzlei. Durch seine Tätigkeit bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt hatte Herr Bakija bereits häufig mit Betroffenen von teils schweren Straftaten zu tun und kennt daher die Situation der Verletzten sehr gut, sowie auch die Arbeitsweise der Staatsanwaltschaft. Dadurch kann er Sie als Verletzten im Strafverfahren umfassend gerichtlich wie außergerichtlich vertreten und beistehen.

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