Jugendstrafrecht

Das Jugendstrafrecht ist für Jugendliche (14-17 Jahre) und Heranwachsende (18 bis 21 Jahre) von Bedeutung. Bei letzteren hängt die Anwendbarkeit des Jugendstrafrechts von der persönlichen Reife des Heranwachsenden statt.

Das Jugendstrafrecht weicht in vielen Bereichen vom Erwachsenenstrafrecht ab, es gelten gibt viele Besonderheiten, insbesondere bei den Rechtsfolgen. So gibt es im Jungendstrafrecht beispielsweise als Sanktionen u.a. Erziehungsmaßnahmen oder den (kurzen) Arrest.

Aber auch in vielen Verfahrensfragen gibt es Unterschiede. Im Gegensatz zum Erwachsenenstrafrecht kennt das Jugendstrafrecht nur eine Rechtsmittelmöglichkeit, so dass nach einer Verurteilung gut überlegt werden muss, ob Berufung oder Revision einzulegen ist.

Stets muss man außerdem das Alter und die besondere Situation der beteiligten Jugendlichen oder Heranwachsenden berücksichtigen und kann diese nicht mit reifen, erwachsenen, sich ihrer Handlung voll bewussten Personen gleich setzen. Daher sollten Richter und Staatsanwälte an diesem Verfahren beteiligt sein, die über diese besondere Fachkompetenzen verfügen. Dies ist jedoch nicht immer der Fall.

Umso wichtiger für den Angeklagten, aber auch für den von der Straftat Betroffenen ist es, einen Rechtsanwalt zur Seite zu haben, der mit der besondern Materie des Jugendstrafrechts vertraut ist und so die Rechte des Mandanten im Prozess effektiv wahren kann.

Herr Bakija widmete sich bereits im Studium vertieft dem Jugendstrafrecht, welches zu seinem besonderen Schwerpunktbereich zählte. Zudem arbeitete er in seiner Freizeit ehrenamtlich mit Jugendlichen, wodurch er die Sorgen, Nöte und Probleme dieser Altersklassen gut kennt. Dies ermöglicht eine unproblematische einfache Kommunikation zwischen dem jungen Mandant und dem Rechtsanwalt und schafft Vertrauen, was für einen Strafprozess unumgänglich ist.

Unabhängig davon, ob Sie persönlich betroffen sind oder Ihr Sohn/Ihre Tochter, wir beraten Sie umfassend, begleiten Sie bei dem gesamten Verfahren und sorgen dafür, dass Ihre Rechte in allen Situationen gewahrt bleiben.

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