Ordnungswidrigkeiten

Die Gesetzesübertretung von geringfügigeren Rechtsregeln findet alltäglich statt. Der Verstoß gegen solche Vorschriften sieht keine Bestrafung im Sinne des Strafgesetzs vor, sondern die Verhängung eines Bußgeldes, bei Verstößen im Straßenverkehr jedoch auch zuweilen ein Fahrverbot.

Dennoch können diese geringeren Sanktionen für den Betroffenen sehr unangenehme Folgen mit sich bringen, gerade das Fahrverbot, welches die Mobilität deutlich einschränkt.

Zudem sollte der Betroffene auch nicht alle Sanktionen widerspruchslos hinnehmen, erst recht, wenn diese Anschuldigungen nicht zutreffen. Insbesondere, im Zusammenhang mit Straßenverkehrsverstößen, könnte durch gehäufte Ordnungswidrigkeiten, bei der Fahrerlaubnisbehörde der Eindruck entstehen, dass der Fahrer zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet ist und die Behörde ihm deswegen den Führerschein komplett entziehen muss.

Daher kann sich der Gang zum Anwalt, auch bei „nur“ vorgeworfenen Ordnungswidrigkeiten lohnen. Wir nehmen Ihre Rechte wahr und stehen Ihnen auch bei dem Vorwurf geringer Verstöße gegen die Rechtsordnung anwaltlich umfassend zur Seite.

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